Naturstrom kommt vor allem für Haushalte infrage, die einen Ökostromanbieter suchen und neben dem Preis auch die Herkunft und Wirkung ihres Stromtarifs berücksichtigen. Ob das Angebot wirtschaftlich passt, lässt sich jedoch nicht anhand des monatlichen Abschlags beurteilen. Entscheidend sind Arbeitspreis, Grundpreis, Jahresverbrauch, Vertragsbedingungen und mögliche Preisänderungen. Beim Wechsel solltest du außerdem prüfen, ob Naturstrom die Kündigung übernimmt oder ob du wegen einer knappen Frist selbst handeln musst.
Typische Erfahrungen mit Naturstrom unterscheiden sich daher je nach Ausgangslage: Bei einem Haushalt mit niedrigem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht, während bei hohem Verbrauch bereits kleine Änderungen des Arbeitspreises die Jahreskosten deutlich beeinflussen. Positiv ist die klare Ausrichtung auf Ökostrom. Für eine belastbare Entscheidung brauchst du trotzdem das persönliche Angebot für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch sowie das dazugehörige Preisblatt.
Was Naturstrom als Anbieter von einem reinen Billigtarif unterscheidet
Die Naturstrom AG positioniert ihre Stromangebote im Ökostromsegment. Für Interessenten bedeutet das: Der Vergleich sollte nicht allein über den niedrigsten angezeigten Abschlag laufen. Neben den Kosten gehören die Angaben zur Stromherkunft, die Vertragslaufzeit, eine mögliche Preisgarantie und deren Ausnahmen in die Bewertung.
Die Tarifverfügbarkeit und der Preis können vom Wohnort und vom Jahresverbrauch abhängen. Ein Angebot aus einem anderen Netzgebiet ist deshalb keine verlässliche Vergleichsbasis. Auch ältere Erfahrungsberichte helfen bei der Preisfrage nur begrenzt, weil Strombeschaffung, Netzentgelte, Steuern, Umlagen und regionale Entgelte die Kalkulation verändern können.
Für die Prüfung sind drei Bereiche besonders nützlich:
- Der Tarifrechner von Naturstrom zeigt das Angebot für Postleitzahl und Jahresverbrauch.
- Das Preisblatt nennt Arbeitspreis, Grundpreis und die für das Angebot geltenden Preisbestandteile.
- Vertragszusammenfassung und Auftragsbestätigung enthalten Laufzeit, Kündigungsbedingungen, Lieferbeginn und gegebenenfalls eine Preisgarantie.
Diese Unterlagen sollten zusammenpassen. Weicht etwa der erwartete Lieferbeginn von der Auftragsbestätigung ab, ist nicht die erste Berechnung im Tarifrechner maßgeblich, sondern der tatsächlich bestätigte Vertrag.
Vier typische Nutzungssituationen mit Naturstrom
Der Wechsel aus einem teuren Bestandsvertrag
Ein typisches Praxisbild beginnt mit einer Jahresabrechnung oder einer angekündigten Preisanpassung beim bisherigen Anbieter. Der Haushalt trägt Postleitzahl und bisherigen Jahresverbrauch in den Tarifrechner von Naturstrom ein und vergleicht die errechneten Jahreskosten mit dem bestehenden Vertrag.
Der Wechselauftrag kann die Kündigung beim bisherigen Versorger einschließen. Das ist bequem, solange keine sehr kurze Kündigungsfrist oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden muss. In solchen Fällen sollte die Kündigung nicht ungeprüft dem neuen Anbieter überlassen werden. Maßgeblich ist, ob Naturstrom den Auftrag rechtzeitig bearbeiten und zum gewünschten Termin übernehmen kann.
Der erwartbare Ablauf besteht aus Auftrag, Vertragsbestätigung, Abstimmung des Lieferbeginns und Zählerstandsmeldung. Der Strom wird während des Lieferantenwechsels nicht technisch umgeschaltet. Netz, Zähler und Hausanschluss bleiben bestehen; geändert wird der Vertragspartner für die Belieferung. Praktisch wichtig ist ein Foto des Zählerstands am Übergabetag, damit alter und neuer Anbieter denselben Ablesewert erhalten.
Der Haushalt mit niedrigem Verbrauch
In einer kleinen Wohnung oder bei einem sparsamen Einpersonenhaushalt kann der Grundpreis die Entscheidung stärker beeinflussen als ein geringer Unterschied beim Arbeitspreis. Wer nur auf den Preis je Kilowattstunde schaut, übersieht diesen Effekt leicht.
Angenommen, ein unverbindliches Rechenszenario verwendet 1.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, einen Arbeitspreis von 0,34 Euro je Kilowattstunde und einen Grundpreis von 150 Euro pro Jahr. Die Rechnung lautet:
(1.500 Kilowattstunden × 0,34 Euro je Kilowattstunde) + 150 Euro = 660 Euro pro Jahr.
Bei einem anderen Angebot mit 0,32 Euro je Kilowattstunde und 190 Euro Grundpreis ergeben sich:
(1.500 Kilowattstunden × 0,32 Euro je Kilowattstunde) + 190 Euro = 670 Euro pro Jahr.
Der niedrigere Arbeitspreis führt in diesem Beispiel nicht zu niedrigeren Gesamtkosten. Setze für deinen Vergleich ausschließlich die Werte aus dem persönlichen Naturstrom-Angebot und dem Preisblatt des bisherigen Anbieters ein. Die Beispielwerte bilden keine aktuellen Naturstrom-Preise ab.
Die Familie mit höherem Strombedarf
Bei einem größeren Haushalt verschiebt sich das Gewicht in Richtung Arbeitspreis. Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Unterhaltungselektronik und regelmäßiges Arbeiten zu Hause können den Verbrauch erhöhen. Besondere Stromverbraucher wie elektrische Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe müssen beim Jahreswert ebenfalls berücksichtigt werden.
Ein realistischer Ablauf ist, den Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung zu übernehmen und erkennbare Veränderungen einzurechnen. Zieht eine weitere Person ein oder wird Warmwasser künftig elektrisch erzeugt, ist der alte Verbrauchswert möglicherweise zu niedrig. Ein zu optimistischer Wert lässt den Tarifvergleich günstig erscheinen, führt später aber leicht zu einem zu niedrigen Abschlag und einer Nachzahlung.
Nach Vertragsbeginn sollte der Abschlag nicht isoliert als Preisurteil gelten. Er ist lediglich eine Vorauszahlung. Ob der Naturstrom-Tarif im Alltag zum Verbrauch passt, zeigt erst die Rechnung aus tatsächlichen Kilowattstunden, dem vereinbarten Arbeitspreis und dem zeitanteiligen Grundpreis.
Der Wechsel beim Einzug in eine neue Wohnung
Beim Umzug fehlen häufig eine alte Rechnung für die neue Wohnung und ein verlässlicher Verbrauchswert. Naturstrom kann dann nur auf Grundlage der angegebenen Haushaltsgröße oder einer Verbrauchsschätzung kalkuliert werden. Das Ergebnis ist eher eine Planungsgröße als eine Vorhersage.
Für die Anmeldung werden üblicherweise die Lieferadresse, das Einzugsdatum und Angaben zur Verbrauchsstelle benötigt. Zählernummer und Zählerstand findest du am Zähler beziehungsweise im Übergabeprotokoll. Seit der Einführung der Marktlokations-ID kann auch diese Kennung für eine eindeutige Zuordnung relevant sein; sie steht meist auf einer früheren Stromrechnung der Verbrauchsstelle.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zugeordnet, bedeutet das nicht, dass die Wohnung ohne Strom bleibt. Die Belieferung kann zunächst über den örtlichen Grundversorger laufen. Daraus können jedoch andere Preise und Vertragsbedingungen entstehen. Nach dem Einzug solltest du daher die Lieferbestätigung prüfen und nicht allein auf die abgesendete Anmeldung vertrauen.
Preisentwicklung: Nicht den Abschlag mit dem Tarifpreis verwechseln
Eine steigende oder sinkende Abschlagszahlung beweist für sich genommen keine Preisänderung. Der Abschlag kann sich auch ändern, weil der gemeldete oder abgerechnete Verbrauch höher beziehungsweise niedriger ausgefallen ist. Für die Bewertung der Naturstrom-Preisentwicklung müssen Arbeitspreis und Grundpreis aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Preisständen verglichen werden.
Die sinnvolle Prüfreihenfolge lautet:
- Vergleiche den alten und den neuen Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde.
- Vergleiche den Grundpreis auf derselben Zeitbasis, vorzugsweise pro Jahr.
- Prüfe, ab welchem Datum die neuen Werte gelten.
- Berechne die Jahreskosten mit demselben Verbrauchswert für beide Preisstände.
- Lies nach, ob und wie lange eine Preisgarantie gilt und welche Preisbestandteile davon ausgenommen sind.
Ein Zahlencheck verhindert Fehlinterpretationen. Steigt in einem reinen Rechenbeispiel der Arbeitspreis bei 3.000 Kilowattstunden um 0,02 Euro je Kilowattstunde, erhöht das die rechnerischen Jahreskosten um 60 Euro: 3.000 Kilowattstunden × 0,02 Euro je Kilowattstunde = 60 Euro. Ändert sich gleichzeitig der Grundpreis, muss dessen Differenz addiert oder abgezogen werden.
Eine Preisankündigung sollte außerdem getrennt von der Jahresabrechnung gelesen werden. Die Abrechnung betrachtet den vergangenen Verbrauchszeitraum; eine Preisänderung wirkt ab dem angegebenen Stichtag in die Zukunft. Vertragsrechtliche Folgen und mögliche Kündigungsrechte hängen vom Inhalt der Mitteilung und vom Vertrag ab. Die maßgeblichen Hinweise müssen in der Preisänderungsmitteilung stehen.
Der Anbieterwechsel in einer sicheren Reihenfolge
Ein Wechsel zu Naturstrom gelingt meist ohne Eingriff in die technische Versorgung. Fehler entstehen eher bei Vertragsdaten, Terminen und Zählerangaben. Mit der folgenden Reihenfolge lassen sich die wichtigsten Risiken begrenzen:
- Bestehenden Vertrag lesen: Notiere Vertragsende, Kündigungsfrist, aktuelle Preise und mögliche Verlängerungsregeln. Prüfe bei einer Preisänderung, ob ein gesondertes Kündigungsrecht genannt wird.
- Jahresverbrauch übernehmen: Verwende den Wert aus der letzten Abrechnung. Passe ihn nur an, wenn sich Personenanzahl, Wohnfläche oder größere Stromverbraucher erkennbar geändert haben.
- Naturstrom-Angebot sichern: Prüfe Jahreskosten, Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit, Kündigung, Preisgarantie und deren Ausnahmen. Speichere Preisblatt und Vertragszusammenfassung.
- Kündigungsweg festlegen: Bei ausreichendem zeitlichem Vorlauf kann der neue Anbieter die reguläre Kündigung übernehmen. Bei knapper Frist oder einem Sonderkündigungsrecht ist eine eigene, nachweisbare Kündigung häufig die sicherere Vorgehensweise.
- Auftragsbestätigung kontrollieren: Name, Adresse, Verbrauchsstelle, Tarif und gewünschter Lieferbeginn müssen stimmen. Ein abgeschicktes Formular allein bestätigt den Wechsel noch nicht.
- Zählerstand dokumentieren: Fotografiere Zählernummer und Stand zum Übergabetermin. Melde dieselben Daten an die beteiligten Stellen, falls du dazu aufgefordert wirst.
- Erste Rechnung abgleichen: Kontrolliere Lieferzeitraum, Anfangszählerstand, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und bereits gezahlte Abschläge.
Wenn der bestätigte Lieferbeginn später liegt als erwartet, solltest du zuerst feststellen, wer für den Zwischenzeitraum abrechnet. Eine doppelte Zahlung lässt sich nur beurteilen, wenn Lieferzeiträume und Zählerstände beider Rechnungen nebeneinanderliegen.
Wo Naturstrom im Alltag überzeugen kann – und wo genaueres Hinsehen nötig ist
Die klare Ökostromausrichtung ist ein nachvollziehbarer Pluspunkt für Haushalte, die ihre Anbieterwahl nicht ausschließlich vom niedrigsten Jahrespreis abhängig machen. Auch der Lieferantenwechsel ist technisch unkompliziert, weil Stromnetz und Zähler unverändert bleiben. Der praktische Aufwand liegt überwiegend in der Prüfung von Vertrag, Liefertermin und Abrechnung.
Weniger geeignet ist eine Entscheidung nach Markenname oder Monatsabschlag allein. Naturstrom muss für die jeweilige Postleitzahl, den Verbrauch und den gewünschten Vertragsrahmen bewertet werden. Ein Tarif kann bei niedrigem Verbrauch wegen des Grundpreises anders abschneiden als bei einer Familie mit hohem Verbrauch. Ebenso kann eine Preisgarantie weniger weit reichen, als ihre Bezeichnung zunächst vermuten lässt, wenn einzelne staatlich oder regulatorisch beeinflusste Bestandteile ausgenommen sind.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem Bonusangaben, falls sie in einem individuellen Angebot auftauchen. Relevant sind Auszahlungszeitpunkt, Mindestbelieferungsdauer und mögliche Ausschlüsse. Für einen fairen Vergleich sollten zuerst die regulären Jahreskosten ohne einmaligen Bonus berechnet werden. Der Bonus kann anschließend separat berücksichtigt werden, statt einen dauerhaft niedrigeren Tarifpreis vorzutäuschen.
Für wen die Entscheidung zugunsten von Naturstrom plausibel ist
Naturstrom passt vor allem zu dir, wenn die Ökostromausrichtung ein eigenständiges Auswahlkriterium ist und das persönliche Angebot bei den Gesamtkosten sowie den Vertragsbedingungen überzeugt. Der Anbieter ist nicht automatisch für jeden Haushalt die günstigste Wahl. Ohne zeitgleichen Tarifvergleich wäre ein solches Urteil nicht belastbar.
Die Entscheidung lässt sich auf drei Fragen verdichten: Sind die Jahreskosten mit deinem realistischen Verbrauch tragbar? Passen Laufzeit, Kündigung und Preisgarantie zu deiner gewünschten Flexibilität? Entspricht das Stromangebot deinen Anforderungen an Herkunft und Anbieterprofil? Werden alle drei Fragen mit den Unterlagen des angebotenen Tarifs beantwortet, ist die Grundlage für den Wechsel deutlich verlässlicher als ein Vergleich über den Abschlag.
Häufige Fragen zu besonderen Wechselsituationen
Was passiert, wenn sich der alte und der neue Anbieter über den Zählerstand unterscheiden?
Bewahre ein datiertes Foto auf, auf dem Zählernummer und Zählerstand lesbar sind. Vergleiche anschließend, welcher Wert in Schlussrechnung und erster Naturstrom-Abrechnung verwendet wurde. Bei einer Abweichung sollte die Korrektur bei beiden Anbietern beziehungsweise beim Messstellen- oder Netzbetreiber angestoßen werden, damit der Verbrauch nicht doppelt oder gar nicht zugeordnet wird.
Kann ein Naturstrom-Vertrag beim Umzug einfach mitgenommen werden?
Ob der Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, hängt von Liefermöglichkeit und Vertragsbedingungen ab. Melde den Umzug mit Auszugsdatum, neuer Anschrift und den Zählerdaten frühzeitig im vorgesehenen Kunden- oder Servicebereich. Verlasse dich nicht darauf, dass die bloße Ummeldung beim Einwohnermeldeamt den Energievertrag beendet oder überträgt.
Was ist bei einer Wohnung mit eigener Photovoltaikanlage zu beachten?
Strombezug und Einspeisung sind getrennte Vertrags- und Abrechnungsvorgänge. Ein Bezugsvertrag mit Naturstrom regelt nicht automatisch die Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Prüfe daher zusätzlich Messkonzept, Zählerzuordnung und den zuständigen Vertragspartner für die Einspeisung.


